Juni 2020: Ein Mitglied der BIOO e.V. hat Klage eingereicht gegen den Planänderungsbeschluss der Reg.v.Obb.,
durch den der zur SWU geplante Kreisel an der Römerstraße vorgezogen gebaut werden soll.
Die Reg.v.Obb. erklärt den vorgezogenen Bau für gerechtfertigt und erforderlich,
obwohl die Baugenehmigung für die SWU wegen der Hochwasserbestimmungen gestoppt ist.
Die Absicht ist vor allem, eine Verjährung des Projekts SWU zu verhindern.
Hierzu ist ebenfalls eine Klage eingereicht.
Eine weitere Klage betrifft das generelle Bauverbot im Hochwasserschutzgebiet am Starzel.
Gegen die Nichtzulassung der Revision
ist am 8.1.2015 namens des Klägers Franz Xaver Geith
formell Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof München eingereicht worden.
Zielsetzung ist eine Revision auf höherer Ebene.
Der Vorsitzende Richter Dr. Allesch war von vornherein erklärtermaßen der strikten Auffassung,
dass Staatsstraßen so bleiben sollen, wie sie von der Regierung gewünscht werden
und ließ gegenteiligen Argumenten und Überlegungen keine Chance.
Das schriftliche Urteil ist am 08.12.2014 zugestellt worden.
Binnen einem Monat kann nun eine Revision auf höherer Ebene beantragt werden.
Die Mitgliederversammlung der BIOO e.V. hat am 4.11.2014 die Beantragung einer Revision einstimmig gebilligt!
Im Urteil war eine unmittelbare Berufung ausgeschlossen worden.
Somit wird die Klage zum Planfeststellungsbeschluss vor dem VGH nochmals verhandelt werden.
Siehe :Darin wird mehrmals und nachdrücklich betont, dass das gesamte Planfeststellungsverfahren von
Anfang an - also seit 2001 - auf der fehlerhaften Einstufung und Behandlung der St2069
durch die Bayer. Staatsregierung beruht!
Ohne den Wortlaut der Urteilsbegründung zu kennen, haben verschiedene Befürworter der SWU
sofort eine Revision des Urteils des Verwaltungsgerichts verlangt.
Gelegentlich wurde fälschlicherweise noch dazu behauptet, das Gericht habe die SWU 'eigentlich' gar nicht abgelehnt.
Die Olchinger Stadträtin Maria Hartl, CSU, erklärte sogar, das Gericht habe die Umfahrung befürwortet!
(SZ v. 12.07.2012, s.u.)
Nach Meinung des Gerichts war somit für das gesamte Planungfeststellungsverfahren seit 2001 die Regierung von Oberbayern gar nicht zuständig!
Siehe dazu:Das Urteil ist z.Z. allerdings noch nicht rechtskräftig.
Jedoch ist keine automatische Berufung vom Gericht zugelassen worden.
Am 10.07.2012 fand die Anhörung zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss statt.
Neben den zahlreichen bekannten Einwendungen der BIOO e.V. war die wesentliche Frage in der Verhandlung,
ob die Roggensteiner Straße von einer Staatsstraße zu einer Kreisstraße herabgestuft werden muss.
Der Landesvorstand vom Bund Naturschutz (BN) lehnt die geplante Südwest-Umfahrung Olching ab,
erhebt schließlich aber keine eigene Klage.
Für die BIOO e.V. hat unser klageberechtigtes Mitglied Franz Xaver Geith die Klage erhoben.
Er wird anwaltlich vertreten durch unser Mitglied RA Ewald Zachmann.
Im Verlauf des Verfahrens hat dann selbst das Staatliche Bauamt mit Klagen gerechnet.
Siehe hierzu: