Klage beim Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof



Klagen gegen Planänderungsbeschluss zum Kreisel, wegen Verjährung und Hochwasserschutzgebiet

Juni 2020: Ein Mitglied der BIOO e.V. hat Klage eingereicht gegen den Planänderungsbeschluss der Reg.v.Obb.,
durch den der zur SWU geplante Kreisel an der Römerstraße vorgezogen gebaut werden soll.

Die Reg.v.Obb. erklärt den vorgezogenen Bau für gerechtfertigt und erforderlich,
obwohl die Baugenehmigung für die SWU wegen der Hochwasserbestimmungen gestoppt ist.

Die Absicht ist vor allem, eine Verjährung des Projekts SWU zu verhindern.
Hierzu ist ebenfalls eine Klage eingereicht.

Eine weitere Klage betrifft das generelle Bauverbot im Hochwasserschutzgebiet am Starzel.


Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen!

Der Planfeststellungsbeschluss vom 22.09.2011 ist somit rechtskräftig.

Im VGH-Urteil vom 30.09.2014 war eine unmittelbare Revision ausgeschlossen worden.

Gegen die Nichtzulassung der Revision ist am 8.1.2015 namens des Klägers Franz Xaver Geith
formell Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof München eingereicht worden.

Zielsetzung ist eine Revision auf höherer Ebene.


Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 30.09.2014 das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10.07.2012 aufgehoben.

Der Vorsitzende Richter Dr. Allesch war von vornherein erklärtermaßen der strikten Auffassung,
dass Staatsstraßen so bleiben sollen, wie sie von der Regierung gewünscht werden
und ließ gegenteiligen Argumenten und Überlegungen keine Chance.

Das schriftliche Urteil ist am 08.12.2014 zugestellt worden.

Binnen einem Monat kann nun eine Revision auf höherer Ebene beantragt werden.

Die Mitgliederversammlung der BIOO e.V. hat am 4.11.2014 die Beantragung einer Revision einstimmig gebilligt!


Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 11.01.2013 die von der Bayer. Staatsregierung beantragte Berufung zu dem Urteil vom 10.07.2012 zugelassen.

Im Urteil war eine unmittelbare Berufung ausgeschlossen worden.

Somit wird die Klage zum Planfeststellungsbeschluss vor dem VGH nochmals verhandelt werden.

Siehe :

Das Verwaltungsgericht München hat am 07.08.2012 die ausführliche schriftliche Begründung zu dem Urteil vom 10.07.2012 zugestellt.

Darin wird mehrmals und nachdrücklich betont, dass das gesamte Planfeststellungsverfahren von Anfang an - also seit 2001 - auf der fehlerhaften Einstufung und Behandlung der St2069
durch die Bayer. Staatsregierung beruht!

Hier können Sie das Urteil nachlesen (Achtung: 21 Seiten);

Ohne den Wortlaut der Urteilsbegründung zu kennen, haben verschiedene Befürworter der SWU
sofort eine Revision des Urteils des Verwaltungsgerichts verlangt.

Gelegentlich wurde fälschlicherweise noch dazu behauptet, das Gericht habe die SWU 'eigentlich' gar nicht abgelehnt.
Die Olchinger Stadträtin Maria Hartl, CSU, erklärte sogar, das Gericht habe die Umfahrung befürwortet! (SZ v. 12.07.2012, s.u.)

Siehe dazu die ausführlichen Presse-Darstellungen:

Mit Urteil vom 11.07.2012 hat das Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zur SWU für ungültig erklärt.


Ausschlaggebend war, dass die bisherige St2069 den Kriterien für Staatsstraßen nicht entspricht und herabzustufen ist.

Nach Meinung des Gerichts war somit für das gesamte Planungfeststellungsverfahren seit 2001 die Regierung von Oberbayern gar nicht zuständig!

Siehe dazu:

Das Urteil ist z.Z. allerdings noch nicht rechtskräftig.
Jedoch ist keine automatische Berufung vom Gericht zugelassen worden.


Am 10.07.2012 fand die Anhörung zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss statt.
Neben den zahlreichen bekannten Einwendungen der BIOO e.V. war die wesentliche Frage in der Verhandlung,
ob die Roggensteiner Straße von einer Staatsstraße zu einer Kreisstraße herabgestuft werden muss.

Siehe dazu:

Der Landesvorstand vom Bund Naturschutz (BN) lehnt die geplante Südwest-Umfahrung Olching ab,
erhebt schließlich aber keine eigene Klage.

Siehe dazu:

Nach Herausgabe des Planfeststellungsbeschlusses sind umgehend Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht worden.

Für die BIOO e.V. hat unser klageberechtigtes Mitglied Franz Xaver Geith die Klage erhoben.
Er wird anwaltlich vertreten durch unser Mitglied RA Ewald Zachmann.

Siehe dazu:

Von Anfang an war es die erklärte Absicht der BIOO e.V., die SWU nötigenfalls durch eine Klage vor Gericht zu verhindern.

Im Verlauf des Verfahrens hat dann selbst das Staatliche Bauamt mit Klagen gerechnet.

Siehe hierzu:
Stand: 24.02.2023