Klagen beim Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof
April 2025: Das Verwaltungsgericht weist diese Klage der BIOO e.V. in der Verhandlung ab
Die Kammer sieht zwar eine Verletzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
erkennt jedoch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Klägerin.
Eine Berufung ist möglich.
Januar 2025: Überraschend will das Verwaltungsgericht plötzlich zu der Klage vom März 2021 entscheiden
Diese Klage betrifft die Nichteinhaltung der Europäisches Wasserrahmenrichtlinie beim Planfeststellungsbeschluss von 2011 zur SWU.
Juni/Juli 2024: Die BIOO e.V. beantragt und begründet beim Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung.
März 2024: Das Verwaltungsgericht entscheidet plötzlich und ohne Anhörung im schriftlichen Verfahren
zu der Klage der BIOO e.V. vom Juni 2020
Die Klage betrifft die Unzulässigkeit eines vorgezogenen Kreiselbaus und die damit verbundene Verjährung des Gesamtprojekts SWU.
Die BIOO e.V. hatte diesem nur schriftlichen Verfahren zuvor ausdrücklich widersprochen.
Das Verwaltungsgericht will überdies keine Berufung zulassen.
März 2021: weitere Klage der BIOO e.V. gegen die Planfeststellungsbeschüsse zu SWU
Nachdem die Regierung v. Obb. den genannten Antrag auf Änderung oder Zurücknahme der Planfeststellungsbeschüsse abgelehnt hat,
hat RA Zachmann für ein Mitglied der BIOO e.V. dagegen Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht München erhoben.
Januar 2021: Südwestumfahrung verstößt gegen Europarecht!
In einer neuen gründlichen Analyse weist RA Ewald Zachmann
gravierende Versäumnisse gegenüber der EU-Wasserrahmenrichtlinie
seitens der Planfeststellungsbehörde beim Planfeststellungsbeschluss für die SWU nach. Er beantragt für ein Mitglied der BIOO e.V. bei der Reg.v.Obb. eine Aufhebung des Beschlusses.
Juni 2020: Klage gegen den Kreisel als behaupteter Baubeginn der Südwest-Umfahrung
Ein Mitglied der BIOO e.V. hat wie angekündigt Klage eingereicht gegen die
bisher als Baubeginn der Südwest-Umfahrung behaupteten - rudimentären - Abtragungen
für den Kreisel an der Römerstraße.
Vom Staatlichen Bauamt wird umgekehrt der Kreiselbau als losgelöst vom Projekt Südwest-Umfahrung
bezeichnet, also im Widerspruch zum Planänderungsbeschluss der Regierung (s. Juni 2020)! Damit wird indirekt die Verjährung des Projekts Südwest-Umfahrung amtlich bestätigt,
da alle fristgerecht bis zum 25.Juni 2020 durchgeführten Maßnahmen sich nur auf den Kreisel bezogen haben
und somit keine Baumaßnahme für die Südwest-Umfahrung darstellen.
Siehe den ausführlichen Bericht des MM:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen!
Der Planfeststellungsbeschluss vom 22.09.2011 ist somit rechtskräftig.
Im VGH-Urteil vom 30.09.2014 war eine unmittelbare Revision ausgeschlossen worden.
Gegen die Nichtzulassung der Revision
ist am 8.1.2015 namens des Klägers Franz Xaver Geith
formell Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof München eingereicht worden.
Zielsetzung ist eine Revision auf höherer Ebene.
Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 30.09.2014 das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10.07.2012 aufgehoben.
Der Vorsitzende Richter Dr. Allesch war von vornherein erklärtermaßen der strikten Auffassung,
dass Staatsstraßen so bleiben sollen, wie sie von der Regierung gewünscht werden
und ließ gegenteiligen Argumenten und Überlegungen keine Chance.
Das schriftliche Urteil ist am 08.12.2014 zugestellt worden.
Binnen einem Monat kann nun eine Revision auf höherer Ebene beantragt werden.
Die Mitgliederversammlung der BIOO e.V. hat am 4.11.2014 die Beantragung einer Revision einstimmig gebilligt!
Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 11.01.2013 die von der Bayer. Staatsregierung beantragte Berufung
zu dem Urteil vom 10.07.2012 zugelassen.
Im Urteil war eine unmittelbare Berufung ausgeschlossen worden.
Somit wird die Klage zum Planfeststellungsbeschluss vor dem VGH nochmals verhandelt werden.
Das Verwaltungsgericht München hat am 07.08.2012 die ausführliche schriftliche Begründung zu dem Urteil
vom 10.07.2012 zugestellt.
Darin wird mehrmals und nachdrücklich betont, dass das gesamte Planfeststellungsverfahren von
Anfang an - also seit 2001 - auf der fehlerhaften Einstufung und Behandlung der St2069
durch die Bayer. Staatsregierung beruht!
Hier können Sie das Urteil nachlesen (Achtung: 21 Seiten);
Ohne den Wortlaut der Urteilsbegründung zu kennen, haben verschiedene Befürworter der SWU
sofort eine Revision des Urteils des Verwaltungsgerichts verlangt.
Gelegentlich wurde fälschlicherweise noch dazu behauptet, das Gericht habe die SWU 'eigentlich' gar nicht abgelehnt.
Die Olchinger Stadträtin Maria Hartl, CSU, erklärte sogar, das Gericht habe die Umfahrung befürwortet!
(SZ v. 12.07.2012, s.u.)
Siehe dazu die ausführlichen Presse-Darstellungen:
Das Urteil ist z.Z. allerdings noch nicht rechtskräftig.
Jedoch ist keine automatische Berufung vom Gericht zugelassen worden.
Am 10.07.2012 fand die Anhörung zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss statt.
Neben den zahlreichen bekannten Einwendungen der BIOO e.V. war die wesentliche Frage in der Verhandlung,
ob die Roggensteiner Straße von einer Staatsstraße zu einer Kreisstraße herabgestuft werden muss.
Nach Herausgabe des Planfeststellungsbeschlusses sind umgehend Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht worden.
Für die BIOO e.V. hat unser klageberechtigtes Mitglied Franz Xaver Geith die Klage erhoben.
Er wird anwaltlich vertreten durch unser Mitglied RA Ewald Zachmann.